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Nutzungsrechte

Was sind Nutzungsrechte?

Im BGH §§32 UrhG wurde in Deutschland festgelegt, dass Designarbeiten also angewandte Kunst grundsätzlich den gleichen Urheberrechtsschutz haben wie Werke der zweckfreien Kunst oder der Literatur oder Musik.
Das bedeutet, der Urheber ( die DesignerIn, IllustratorIn, KünstlerIn oder ähnliches) eines Werkes, bleibt immer EigentümerIn seines/ihres Werkes. Die Käuferin einer künstlerischen Arbeit erhält von der UrheberIn eine Lizenz über die Nutzungsrechte des Werkes. In dem Vertrag ist geregelt, zu welchen Zwecken die Werke verwendet werden dürfen. Die Urheberrechte sind laut deutschem Gesetz nicht übertragbar.
Um der Auftraggeberin ein passendes Angebot zu erstellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nutzung. 
Es gibt exklusive bzw. ausschließliche Nutzungsrechte und einfache Nutzungsrechte in einzelnen Bereichen oder mehreren Nutzungsbereichen. Die Nutzungsrechte können zeitlich und räumlich festgelegt oder unbegrenzt vergeben werben. Das richtet sich ganz nach dem Umfang, den die KundIn für Ihr Unternehmen benötigt. Es ist immer der UrheberIn überlassen, welche Rechte er/sie an einem Werk vergibt. Dabei richtet man sich nach der AuftraggeberIn und vergibt ihm/ihr die Rechte die er/sie natürlich für seine/ihre Zwecke benötigt und was er/sie finanziell einsetzen kann.
Wenn eine AuftraggeberIn nur einfache Nutzungsrechte erhalten möchte, dann kann die UrheberIn dieses Werk auch an weitere KundInnen verkaufen. Die UrheberIn kann auch die Vergabe der Nutzungsrechte auf eine bestimmte Stückzahl begrenzen.  Angenommen die AuftraggeberIn möchte 2000 Postkarten drucken, dann bekommt er/sie ausschließlich die Nutzungsrechte für 2000 Postkarten, um einen günstigeren Preis zu erhalten. Alles was darüber gedruckt werden würde, wäre in dem Falle ein Vertragsbruch und verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz, denn es wurden nur die Nutzungsrechte für 2000 Postkarten erworben. Die Nutzungsgebühren für die Nutzungsrechte berechnen sich aus der Entwurfsvergütung bzw. aus dem Werkhonorar und des Nutzungsfaktors, je nachdem in welchen Bereichen man ein Werk nutzen möchte. Hier ist ein übersichtlicher Kalkulator als Formular der Illustratoren Organisation.

Wenn Sie also ein Design bei mir in Auftrag geben, erhalten Sie von mir die Nutzungsrechte an meiner Designarbeit.

Warum gibt es Nutzungsrechte?

Damit möchte der Gesetzgeber der künstlerischen Arbeit die entsprechende Wichtigkeit für ein Produkt und Unternehmen einräumen. Neben der guten Funktion eines Produktes und der guten Marketing- und Verkaufsarbeit ist das Design ein wichtiger Verkaufstreiber für ein Produkt. Um den Preis gerecht zu gestalten, haben sich die verschiedenen Mode-, Textil- und Grafikdesignverbände auf diese Nutzungsfaktoren als Grundlage für die Preiskalkulation geeinigt. Nutzungsart, Nutzungszweck, Nutzungsumpfang, Nutzungsraum und Nutzungsdauer werden mit einem bestimmten festgelegten Faktor multipliziert. An diese Preise sollen sich die Designer orientieren, um nicht ein gegenseitiges Preisdumping untereinander zu betreiben und damit die Designarbeit leiden zu lassen.